Häuservernetzung Winterthur

Wohnraum verteidigen!

Stellungnahme der Häuservernetzung Winterthur zum «Landbote»-Artikel vom 14. März 2026

Am 13. März 2026 veröffentlichte der «Tages-Anzeiger» zunächst online und einen Tag später gedruckt im «Landboten» (14. März 2026, Seite 1 und 6) einen vom Leiter der Stadtredaktion Till Hirsekorn geschriebenen Artikel.

Der Grund für den Artikel: Über 5000 Personen haben unsere Petition und über 60 Organisationen unseren offenen Brief gegen die von der Immo-Stiftung SKKG beabsichtige gewaltsame Räumung der selbstverwalteten General-Guisan-Strasse 31 und den anderen Häusern und Wagenplätze unterschrieben.

Der «Landbote»-Artikel enthält derart viele Fehler, Auslassungen und Unterstellungen, dass wir folgende Stellungnahme für notwendig erachten.

  1. Der Titel auf der Frontseite des «Landboten» vom 14. März 2026 lautet nicht: «Über 5000 Unterschriften gegen die Räumung der Gisi». Die Zeitung titelt stattdessen: «Feuerpolizei verbietet Partys im besetzten Haus Gisi». Nur: Das stimmt nicht. Korrekt ist: Die Feuerpolizei hat keine Veranstaltungen verboten. Sie hat lediglich die Anzahl der Personen, die sich im Erdgeschoss der General-Guisan-Strasse 31 aufhalten dürfen, auf 20 beschränkt, solange keine zusätzlichen Massnahmen getroffen werden.
  2. Hirsekorn behauptet, die Feuerpolizei habe unangemeldet die General-Guisan-Strasse 31 kontrolliert. Das stimmt nicht. Korrekt ist: Sie hatte zuvor einen Termin vereinbart.
  3. Hirsekorn behauptet, aufgrund der Kontrolle durch die Feuerpolizei finde regelmässige Gisi-Bar im Sommer nicht statt. Das stimmt nicht. Korrekt ist: Seit Sommer 2024, also bald zwei Jahren, findet die Gisi-Bar nicht mehr statt – so steht es auf der Homepage. Mit der Feuerpolizei hat das nichts zu tun.
  4. Hirsekorn behauptet, im Bericht der Feuerpolizei stehe, die bei der General-Guisan-Strasse 31 bestehenden Mängel betreffend Brandschutz seien nur durch eine Totalsanierung behebbar. Das stimmt nicht. Korrekt ist: Im Bericht findet sich die Aussage, eine Totalsanierung sei dafür nötig, nicht.
  5. Hirsekorn behauptet, die Kontrolle der Feuerpolizei sei im Nachgang der Brandkatastrophe von Crans-Montanta erfolgt. Das ist irreführend. Denn Hirsekorn verschweigt, dass sich die SKKG und ihre Verwaltungsfirma Terresta in den letzten 29 Jahren nie für die Sicherheit der Bewohner:innen und Benutzer:innen des Wohn- und Kulturhauses an der General-Guisan-Strasse 31 interessiert hat.

Wieso das plötzliche Interesse? Aus einem einfachen Grund: Die SKKG benutzt – pietätlos, wie wir finden -, die Brandkatastrophe von Crans-Montana mit ihren zahlreichen Toten als Vorwand, die Räumung der Liegenschaft zu rechtfertigen. Immer wieder zaubert die SKKG neue Gründe aus dem Ärmel, weshalb eine Nutzung der General-Guisan-Strasse 31 im Baurecht angeblich nicht möglich sein soll. Mal ist es die Statik, mal der Brandschutz, dann die Lärmemissionen, oder – ganz neu – der Denkmalschutz. Das sind Themen, die den Bewohner:innen und Benutzer:innen der Gisi selbstverständlich am Herzen liegen. Bei einer langfristig sichergestellte Nutzung können sämtliche Anforderungen, auch jene der Feuerpolizei, problemlos erfüllt werden.

Um bestehende Probleme mit der Liegenschaft zu lösen, braucht es keine Räumung. Die von der SKKG vorgebrachten Gründe sind vorgeschoben. Die Immo-Stiftung möchte inmitten der grossen Wohnkrise die General-Guisan-Strasse 31 mit fünf Millionen Franken luxussanieren, um hohe Mieterträge zu erzielen. Dafür – und nur dafür – sollen die Bewohner:innen und Benutzer:innen auf die Strasse gesetzt werden.

  1. Hirsekorn behauptet, die General-Guisan-Strasse 31 sei vor 26 Jahren, also 2000, besetzt worden. Das stimmt nicht. Korrekt ist: Die Besetzung fand vor 29 Jahren, im Januar 1997, statt. Seither ist die Gisi ein vom Eigentümer geduldeter und von vielen Leuten geliebter und benötigter günstiger Wohn- und Kulturraum.
  2. Hirsekorn behauptet, 50 Personen hätten am 12. März 2026 am SKKG-Sitz eine Petition und einen offenen Brief für den Erhalt der selbstverwalteten Stefanini-Häuser übergeben und seien nach 20 Minuten abgezogen. Das stimmt nicht. Korrekt ist: Wir waren 80 Personen und blieben 45 Minuten im Foyer des Sulzer-Hochhauses, weil wir auf die SKKG-Direktorin Bettina Stefanini und den SKKG-Präsidenten Thomas Meier warteten. Die beiden weigerten sich allerdings, die Petition und den Brief anzunehmen.
  3. Hirsekorn schreibt, der Werbechef der Terresta Ariel Leuenberger habe ihm mittgeteilt, Bettina Stefanini könne die Petition deshalb nicht annehmen, weil die Polizei ihr davon abgeraten habe. Es sei zu gefährlich. Indem er diese lächerliche Behauptung kommentarlos abdruckt, übernimmt der «Landbote» nicht nur das Narrativ der Werbeabteilung der Terresta. Er macht zugleich Stimmung gegen unseren legitimen Protest. Auf unsere Einladung hin war Hirsekorn vor Ort und weiss: Zu keinem Zeitpunkt bestand für irgend jemanden eine Gefahr. Deshalb gab es auch kein Polizeiaufgebot; es war keines nötig. Bloss zwei Protectas-Angestellte standen gelangweilt herum (von denen der eine sexistisch ausfällig wurde).

So viele Fehler, Auslassungen und Unterstellungen in einem einzigen Artikel.

Wir fragen uns: weshalb?

Weshalb macht der «Landbote» und der Leiter der Stadtredaktion Till Hirsekorn Stimmung gegen Betroffene, die sich für den Erhalt des günstigen Wohn- und Kulturraums in Winterthur einsetzen?

Häuservernetzung Winterthur

  1. März 2026